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Gerblinger
Veranstaltungen Sommersemester 1997


Rubrik Vorlesungsfreie Zeit

Computer-Ferienkurse im Computerzentrum der Juristischen Fakultät

1. Einführung in das Computer-Zentrum
2. Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung WordPerfect für DOS
3. Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung Corel WordPerfect für Windows
4. Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung Microsoft Word für Windows
5. Betriebssystem Microsoft Windows NT
6. Einführung in das juristische Informationssystem juris online
7. Einführung in das Internet
8. Einführung in das World Wide Web (Internet)
9. Einführung in die Benutzung von Scannern
Termin, Beginn und Inhalt: siehe besonderer Anschlag bzw. Kommentierung bei Gerblinger

Rubrik Gerblinger

Manfred Gerblinger

Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Zi 102, Tel. 29 72108
Sprechstunde: Di 10-12 + Mi 16-18 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail: gerblinger@uni-tuebingen.de
WWW: ../ge

Vorlesung: Rechtsinformatik - Datenbanken und juristische Informationssysteme

zusammen mit Rechtsassessor Manfred GERBLINGER
Termin: Mi 14 - 16 Uhr
Beginn: 1. Semesterwoche
Eignung: ab 3. Semester
Inhalt: Die Vorlesung gibt in ihrem ersten Teil einen Überblick über den Aufbau und die Arbeitsweise von Informationssystemen. Unter Heranziehung der juristischen Dokumentationsssysteme Juris, LEXinform, CELEX und LEXIS/NEXIS wird über den Stand der Entwicklungen (Online- und Offlinesysteme) informiert. Die Veranstaltung gibt zudem einen Überblick über die national und international verfügbaren kommerziellen und nichtkommerziellen Informationssysteme bzw. Netzwerke, z.B. CompuServe und Internet. In einem zweiten Teil vermittelt die Veranstaltung die rechtstheoretischen Grundlagen. Im Rahmen der Normenanalyse werden aktuelle und zukünftige Entwicklungen im Bereich der Hypertext- und Expertensysteme miteinbezogen. Programmierkenntnisse sind von Nutzen.
Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. c und § 5 Abs.4 Nr. 13 JAPrO 1993.

Literatur: wird in der Vorlesung angegeben

Computer-Kurse:

Vorlesungsvorbereitende bzw. -begleitende Computer-Kurse
zusammen mit Mitarbeitern des Computer-Zentrums

Hinweis: finden auch in den Semesterferien statt, siehe dort

Die Kurse werden mehrfach (Blockveranstaltung) angeboten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; die Teilnehmerlisten zu den einzelnen Veranstaltungen liegen bei der Aufsicht des Juristischen Seminars (Neue Aula) aus.

Einführung in das Computer-Zentrum

Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger
Inhalt: Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten des Computer-Zentrums der Juristischen Fakultät
Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung WordPerfect für DOS

Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger
Inhalt:
Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Im Kursteil Textverarbeitung sollen die Teilnehmer befähigt werden, umfangreiche Texte zu erstellen und zu gestalten (u.a. Fußnoten, Gesamtbild des Textes, Inhaltsverzeichnis, usw.
Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung Corel WordPerfect für Windows

Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger
Inhalt:
Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Im Zusammenhang mit der Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows werden die wesentlichen Grundfunktionen dargestellt. Im Kursteil Textverarbeitung sollen die Teilnehmer befähigt werden, umfangreiche Texte zu erstellen und zu gestalten (u.a. Fußnoten, Gesamtbild des Textes, Inhaltsverzeichnis, usw.
Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung Microsoft Word für Windows

Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger
Inhalt:
Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Im Zusammenhang mit der Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows werden die wesentlichen Grundfunktionen dargestellt. Im Kursteil Textverarbeitung sollen die Teilnehmer befähigt werden, umfangreiche Texte zu erstellen und zu gestalten (u.a. Fußnoten, Gesamtbild des Textes, Inhaltsverzeichnis, usw.
Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows NT

Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger
Inhalt:
Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Es werden einerseits die Möglichkeiten einer grafischen Benutzeroberfläche am Beispiel von Microsoft Windows dargestellt, andererseits wird ein Überblick über wesentliche Funktionen ­ Management der Windowsprogramme, Datei-Manager usw. ­ gegeben.
Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Einführung in das juristische Informationssystem juris online

Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger
Inhalt: Benutzung von juris online
Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Einführung in das Internet

Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger
Inhalt:
1. Einführung: Technische Voraussetzungen, Unix-System als Grundlage, Überblick über die Möglichkeiten
2. E-Mail: Elektronische Post; Adressierung; weltweite Suche nach Teilnehmern; Versendung von Text und Binärdaten mit dem E-Mail-Programm Pegasus Mail usw.
3. World Wide Web und Gopher: Hypertext- bzw. menüorientierter Zugang zu fast allen Resourcen des Internet (Datenbanken, Bibliotheken...)
4. Telnet: Benutzung von Telnet; Recherche in juristischen Bibliotheken
5. Ftp: Download von Dateien aus internationalen Archiven; Supreme Court Entscheidungen aus Washington; Suche nach Dateien mit Archie
Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Einführung in das World Wide Web (Internet)

Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger
Inhalt: Wie nutze ich das World Wide Web (WWW)?
Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Einführung in die Benutzung von Scannern

Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger mit Grundkenntnissen in der Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows
Inhalt:
1. Scannerbedienung, Bedienung der Software
2. Grafik einscannen und in unterschiedlichen Formaten und Auflösungen speichern
3. Grafik bearbeiten
4. Grafik mit Software OmniPage einscannen und in unterschiedliche Textverarbeitungsformate konvertieren (Hoch- und Querformat, mehrere Spalten)
5. Unterschiedene Datenformate bearbeiten (PCX, TIF, BMP etc.).

Rubrik Computer-Zentrum

Computer-Zentrum der Juristischen Fakultät

Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Zi 107, Tel 29 73306, Fax 29 3304
Sprechstunde: Mo - Fr: 13:00 - 13:30 und nach Vereinbarung
E-Mail: cz@jura.uni-tuebingen.de
WWW: ../cz

1. Allgemeines

Das Computer-Zentrum der Juristischen Fakultät wurde am 11.11.1985 offiziell eingeweiht. Seit Mitte 1996 ist das Computer-Zentrum eine Wissenschaftliche Einrichtung der Juristischen Fakultät.
Das Computerzentrum befindet sich in der Neuen Aula, Wilhelmstraße 7, innerhalb der Räumlichkeiten des Juristischen Seminars im 1. Stockwerk. Die Zugangsberechtigung bestimmt sich nach der Benutzungsordnung. Die Zugangskontrolle obliegt der Aufsicht des Juristischen Seminars. Die Benutzer müssen einen Antrag ausfüllen (Antragsformulare bei der Aufsicht, Neue Aula) und werden hiernach zur Benutzung der Anlagen des Computer-Zentrums zugelassen.
Aktuelle und umfassende Informationen sind über jeden mit dem Computer-Zentrum der Juristischen Fakultät vernetzten Computer bequem abrufbar.

2. Computerkurse

Während des Semesters und in der vorlesungsfreien Zeit werden zahlreiche Computerkurse und sonstige Lehrveranstaltungen angeboten. Informationen zu den angebotenen Veranstaltungen vgl. Kommentierung bei Gerblinger. Aktuelle Informationen zu Termin, Beginn und Inhalt siehe im Internet World Wide Web unter ../ bzw. auch besonderer Anschlag.

3. Ausstattung Hardware & Software

a) Hardware

20 vernetzte Computer-Arbeitsplätze Pentium-Computer,
10 vernetzte Computer-Arbeitsplätze 486-Computer
2 Drucker

b) Software

aa) Systemsoftware
- Betriebssystem DOS, Windows 3.x, Windows NT, Unix
- Netzwerk-Software Novell Netware, Version 3.xx
- Netzwerk-Software Novell Netware, Version 4.xx
- Netzwerk-Software Microsoft Windows NT Server 4

bb) Anwendungssoftware
(Corel WordPerfect- und Microsoft-Produktpalette usw.)
- Corel Office Professional, Corel WordPerfect
- Microsoft Office
- Textverarbeitung Corel WordPerfect
- Textverarbeitung Word für Windows
- Datenbanksysteme: dBase, Paradox, Corel InfoCentral
- Tabellenkalkulationen: Excel, Quattro Pro
- Präsentationsgrafik: Corel Presentations
- Rechtsanwaltssoftware

cc) Programmiersprachen:
- Visual Basic
- C (Microsoft Visual C++, Borland C++)
- Cobol (Realia COBOL 4 mit GFU-Tools)
- Pascal (Turbo Pascal)
- Prolog (Prolog 86, Turbo Prolog)

dd) Autorensysteme, Lehr- und Lernsysteme:
- Self Education Facility (SEF/PC)
- Tübinger Dialogverfahren (Dialtue)
- Tübinger Subsumtionstrainer (TS)
- Strafrecht Allgemeiner Teil (SAT)

4. Juristische Datenbanken

a) Online-lnformationssysteme: Juris, LEXinform

Juristisches Informationssystem juris online
Innerhalb der Räumlichkeiten der Computer-Zentrums kann von jedem Computer aus auf die Datenbanken von juris online zugegriffen werden. Keine Recherchezeiten in juris online: Mo-Fr 9:00-12:00 und 13:30-16:00 Uhr. Aktuelle Meldungen zu Ausfällen und Wartung bei juris online finden Sie u.a. auf dem juris-Server unter http://www.juris.de/technik/technik.html

b) Offline-lnformationssysteme (CD-ROMs)

Die Nutzung der CD-ROMs ist über die Aufsicht des Juristischen Seminars (Neue Aula) möglich.

5. Kommunikation

a) Fakultätsinternes Electronic Mail System
b) Weltweites Electronic Mail im Internet

6. Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das Computer-Zentrum der Jurisitschen Fakultät

§ 1 Aufgaben
Das Computer-Zentrum der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen dient der Durchführung von Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Rechtsinformatik und erbringt Dienstleistungen für die Juristische Fakultät. Es unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Institute und Lehrstühle der Juristischen Fakultät, deren Dekanat und die Bibliothek des Juristischen Seminars in wissenschaftlichen und sonstigen dienstlichen Angelegenheiten der Informationstechnologie. Beschaffung und Verwaltung elektronischer Medien juristischen Inhalts sowie die Regelung ihres Gebrauchs werden mit dem Juristischen Seminar abgestimmt.

§ 2 Mitgliedschaft und Leitung
(1) Mitglied des Computer-Zentrums kann jeder Lehrstuhlinhaber der Juristischen Fakultät sein. Die Mitgliedschaft wird durch eine Beitrittserklärung begründet, die an die Leitung des Computer-Zentrums bzw., solange eine solche noch nicht gewählt ist, an den Dekan zu richten ist.
(2) Die Mitglieder des Computer-Zentrums wählen aus ihrem Kreis eine Leitung, die aus dem Wissenschaftlichen Leiter und zwei weiteren Mitgliedern besteht. Der wissenschaftliche Leiter soll in der Regel das Fach Rechtsinformatik vertreten oder diesem nahestehen. Die Leitung erfolgt gemeinschaftlich.

§ 3 Nutzungsarten
Die Nutzung des Computer-Zentrums erfolgt in dessen Räumen oder im Betrieb von Anlagen, deren Netzbetrieb durch das Computer-Zentrum aufrechterhalten wird. Eine Ausleihe findet nicht statt.

§ 4 Nutzungsberechtigte
Zur Benutzung des Computer-Zentrums und seiner Anlagen, einschließlich der von ihm unterstützen Netze, sind im Rahmen der Kapazität und vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen alle Mitglieder der Universität (§ 6 Universitätsgesetz) sowie die nach § 54 Abs. 4 Universitätsgesetz angenommenen Doktoranden zuzulassen. Andere Personen mit einem berechtigten Interesse an der Nutzung darf die Leitung im Einzelfall zulassen. Unbeschadet bleibt die Möglichkeit, Dienste des Computer-Zentrums über Kommunikationsnetze auch für externe Nutzer zu öffnen.

§ 5 Zulassung zur Nutzung
Die Zulassung erfolgt auf schriftlichen Antrag getrennt für die Nutzung der im Computer-Zentrum zugänglichen Anlagen und für den Netzbetrieb. Der Benutzer bestätigt bei der Zulassung, daß ihm die Beschränkungen der Nutzungsmöglichkeit nach § 6 Abs. 1 bekannt gemacht worden sind. Die Leitung kann die Zulassung zur Nutzung vom Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten abhängig machen. Mit der Zulassung erhält der Benutzer einen individuellen Benutzernamen sowie ein Paßwort.

§ 6 Allgemeine Pflichten der Benutzer
(1) Die Einrichtungen des Computer-Zentrums dürfen nur für Zwecke von Forschung, Lehre und Studium benützt werden. Einschränkungen der Nutzung, die die Leitung bekannt macht, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Nutzungsregelungen, die das Computer-Zentrum gegenüber auswärtigen Anbietern von online-Diensten anerkennen muß.
(2) Die Anordnungen des Personals des Computer-Zentrums sind zu befolgen.
(3) Der Benutzer darf seinen Benutzernamen und sein Paßwort nicht an Dritte weitergeben.
(4) Der Benutzer hat hinsichtlich seiner auf den Anlagen des Computer- Zentrums durchgeführten Arbeit die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
(5) Die Einrichtungen des Computer-Zentrums dürfen nicht für Zwecke benutzt werden, die mit den Zielen der Universität oder den guten Sitten unvereinbar sind.
(6) Im Rahmen der Benutzung der Geräte und der zur Verfügung gestellten Programme dürfen eigene Datenträger eingesetzt werden, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes angeordnet wird.

§ 7 Beachtung des Urheberrechts
Die im Computer-Zentrum eingesetzte Software ist urheberrechtlich geschützt. Das gleiche gilt für die zugänglichen Handbücher. Jede Vervielfältigung von Software oder Handbüchern, gleich aus welchem Grund und gleich welcher Art, ist untersagt.

§ 8 Haftung des Benutzers
(1) Der Benutzer haftet für Schäden und Nachteile, die aus der Nichterfüllung seiner Pflichten entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen, gegebenenfalls nach Maßgabe des Rechtsverhältnisses, in dem er zu der Universität steht.
(2) Sofern eine Urheberrechtsverletzung durch den Benutzer eine eigene Haftung der Universität nach dem Urheberrechtsgesetz begründet, wird der Benutzer die Universität entsprechend Absatz 1 von der Haftung freistellen. Die eigene Haftung des Benutzers, insbesondere die nach dem Urheberrechtsgesetz, bleibt unberührt.

§ 9 Ausschluß von der Benutzung
Verstößt ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung oder ist sonst wegen besonderer, im Verhalten des Benutzers liegender Gründe dem Computer-Zentrum die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses nicht mehr zumutbar, so kann die Leitung den Benutzer zeitweise oder dauernd von der weiteren Benutzung ausschließen. Die aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen des Benutzers werden durch den Ausschluß nicht berührt.

§ 10 Inkrafttreten
Diese Verwaltungs- und Benutzungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Tübingen in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Anordnung des Geschäftsführenden Direktors des Juristischen Seminars über die Benutzung des Computer-Zentrums im Juristischen Seminar vom 10.12.1985 außer Kraft.


Gerblinger, 27.07.1997, Gerblinger@jura.uni-tuebingen.de(Gerblinger@jura.uni-tuebingen.de)