Gerblinger
Veranstaltungen Sommersemester 1997
Rubrik Vorlesungsfreie Zeit
Computer-Ferienkurse im Computerzentrum der
Juristischen Fakultät
1. Einführung in das Computer-Zentrum
2. Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung WordPerfect für DOS
3. Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung Corel WordPerfect für
Windows
4. Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung Microsoft Word für
Windows
5. Betriebssystem Microsoft Windows NT
6. Einführung in das juristische Informationssystem juris online
7. Einführung in das Internet
8. Einführung in das World Wide Web (Internet)
9. Einführung in die Benutzung von Scannern
Termin, Beginn und Inhalt: siehe besonderer Anschlag bzw. Kommentierung bei Gerblinger
Rubrik Gerblinger
Manfred Gerblinger
Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Zi 102, Tel. 29 72108
Sprechstunde: Di 10-12 + Mi 16-18 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail: gerblinger@uni-tuebingen.de
WWW: ../ge
Vorlesung: Rechtsinformatik - Datenbanken und
juristische Informationssysteme
zusammen mit Rechtsassessor Manfred GERBLINGER
Termin: Mi 14 - 16 Uhr
Beginn: 1. Semesterwoche
Eignung: ab 3. Semester
Inhalt: Die Vorlesung gibt in ihrem ersten Teil einen Überblick über den Aufbau und die
Arbeitsweise von Informationssystemen. Unter Heranziehung der juristischen
Dokumentationsssysteme Juris, LEXinform, CELEX und LEXIS/NEXIS wird über den Stand
der Entwicklungen (Online- und Offlinesysteme) informiert. Die Veranstaltung gibt zudem
einen Überblick über die national und international verfügbaren kommerziellen und
nichtkommerziellen Informationssysteme bzw. Netzwerke, z.B. CompuServe und Internet. In
einem zweiten Teil vermittelt die Veranstaltung die rechtstheoretischen Grundlagen. Im
Rahmen der Normenanalyse werden aktuelle und zukünftige Entwicklungen im Bereich der
Hypertext- und Expertensysteme miteinbezogen. Programmierkenntnisse sind von Nutzen.
Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. c und § 5 Abs.4 Nr. 13 JAPrO 1993.
Literatur: wird in der Vorlesung angegeben
Computer-Kurse:
Vorlesungsvorbereitende bzw. -begleitende Computer-Kurse
zusammen mit Mitarbeitern des Computer-Zentrums
Hinweis: finden auch in den Semesterferien statt, siehe dort
Die Kurse werden mehrfach (Blockveranstaltung) angeboten. Die Teilnehmerzahl ist
begrenzt; die Teilnehmerlisten zu den einzelnen Veranstaltungen liegen bei der Aufsicht des
Juristischen Seminars (Neue Aula) aus.
Einführung in das Computer-Zentrum
Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger
Inhalt: Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten des Computer-Zentrums der Juristischen
Fakultät
Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.
Grundlagen Computer-Hard- und Software und
Textverarbeitung WordPerfect für DOS
Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger
Inhalt:
Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen
des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden,
selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Im Kursteil Textverarbeitung sollen
die Teilnehmer befähigt werden, umfangreiche Texte zu erstellen und zu gestalten (u.a.
Fußnoten, Gesamtbild des Textes, Inhaltsverzeichnis, usw.
Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.
Grundlagen Computer-Hard- und Software und
Textverarbeitung Corel WordPerfect für Windows
Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger
Inhalt:
Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen
des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden,
selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Im Zusammenhang mit der
Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows werden die wesentlichen Grundfunktionen
dargestellt. Im Kursteil Textverarbeitung sollen die Teilnehmer befähigt werden,
umfangreiche Texte zu erstellen und zu gestalten (u.a. Fußnoten, Gesamtbild des Textes,
Inhaltsverzeichnis, usw.
Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.
Grundlagen Computer-Hard- und Software und
Textverarbeitung Microsoft Word für Windows
Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger
Inhalt:
Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen
des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden,
selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Im Zusammenhang mit der
Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows werden die wesentlichen Grundfunktionen
dargestellt. Im Kursteil Textverarbeitung sollen die Teilnehmer befähigt werden,
umfangreiche Texte zu erstellen und zu gestalten (u.a. Fußnoten, Gesamtbild des Textes,
Inhaltsverzeichnis, usw.
Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.
Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows NT
Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger
Inhalt:
Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen
des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden,
selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Es werden einerseits die
Möglichkeiten einer grafischen Benutzeroberfläche am Beispiel von Microsoft Windows
dargestellt, andererseits wird ein Überblick über wesentliche Funktionen Management der
Windowsprogramme, Datei-Manager usw. gegeben.
Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.
Einführung in das juristische Informationssystem
juris online
Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger
Inhalt: Benutzung von juris online
Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.
Einführung in das Internet
Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger
Inhalt:
1. Einführung: Technische Voraussetzungen, Unix-System als Grundlage, Überblick über die
Möglichkeiten
2. E-Mail: Elektronische Post; Adressierung; weltweite Suche nach Teilnehmern; Versendung
von Text und Binärdaten mit dem E-Mail-Programm Pegasus Mail usw.
3. World Wide Web und Gopher: Hypertext- bzw. menüorientierter Zugang zu fast allen
Resourcen des Internet (Datenbanken, Bibliotheken...)
4. Telnet: Benutzung von Telnet; Recherche in juristischen Bibliotheken
5. Ftp: Download von Dateien aus internationalen Archiven; Supreme Court Entscheidungen
aus Washington; Suche nach Dateien mit Archie
Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.
Einführung in das World Wide Web (Internet)
Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger
Inhalt: Wie nutze ich das World Wide Web (WWW)?
Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.
Einführung in die Benutzung von Scannern
Termin: Siehe besonderen Anschlag
Beginn: Siehe besonderen Anschlag
Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger mit Grundkenntnissen in der Betriebssystemoberfläche
Microsoft Windows
Inhalt:
1. Scannerbedienung, Bedienung der Software
2. Grafik einscannen und in unterschiedlichen Formaten und Auflösungen speichern
3. Grafik bearbeiten
4. Grafik mit Software OmniPage einscannen und in unterschiedliche
Textverarbeitungsformate konvertieren (Hoch- und Querformat, mehrere Spalten)
5. Unterschiedene Datenformate bearbeiten (PCX, TIF, BMP etc.).
Rubrik Computer-Zentrum
Computer-Zentrum der Juristischen Fakultät
Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Zi 107, Tel 29 73306, Fax 29 3304
Sprechstunde: Mo - Fr: 13:00 - 13:30 und nach Vereinbarung
E-Mail: cz@jura.uni-tuebingen.de
WWW: ../cz
1. Allgemeines
Das Computer-Zentrum der Juristischen Fakultät wurde am 11.11.1985 offiziell eingeweiht.
Seit Mitte 1996 ist das Computer-Zentrum eine Wissenschaftliche Einrichtung der
Juristischen Fakultät.
Das Computerzentrum befindet sich in der Neuen Aula, Wilhelmstraße 7, innerhalb der
Räumlichkeiten des Juristischen Seminars im 1. Stockwerk. Die Zugangsberechtigung
bestimmt sich nach der Benutzungsordnung. Die Zugangskontrolle obliegt der Aufsicht des
Juristischen Seminars. Die Benutzer müssen einen Antrag ausfüllen (Antragsformulare bei
der Aufsicht, Neue Aula) und werden hiernach zur Benutzung der Anlagen des
Computer-Zentrums zugelassen.
Aktuelle und umfassende Informationen sind über jeden mit dem Computer-Zentrum der
Juristischen Fakultät vernetzten Computer bequem abrufbar.
2. Computerkurse
Während des Semesters und in der vorlesungsfreien Zeit werden zahlreiche Computerkurse
und sonstige Lehrveranstaltungen angeboten. Informationen zu den angebotenen
Veranstaltungen vgl. Kommentierung bei Gerblinger. Aktuelle Informationen zu Termin,
Beginn und Inhalt siehe im Internet World Wide Web unter ../
bzw. auch besonderer Anschlag.
3. Ausstattung Hardware & Software
a) Hardware
20 vernetzte Computer-Arbeitsplätze Pentium-Computer,
10 vernetzte Computer-Arbeitsplätze 486-Computer
2 Drucker
b) Software
aa) Systemsoftware
- Betriebssystem DOS, Windows 3.x, Windows NT, Unix
- Netzwerk-Software Novell Netware, Version 3.xx
- Netzwerk-Software Novell Netware, Version 4.xx
- Netzwerk-Software Microsoft Windows NT Server 4
bb) Anwendungssoftware
(Corel WordPerfect- und Microsoft-Produktpalette usw.)
- Corel Office Professional, Corel WordPerfect
- Microsoft Office
- Textverarbeitung Corel WordPerfect
- Textverarbeitung Word für Windows
- Datenbanksysteme: dBase, Paradox, Corel InfoCentral
- Tabellenkalkulationen: Excel, Quattro Pro
- Präsentationsgrafik: Corel Presentations
- Rechtsanwaltssoftware
cc) Programmiersprachen:
- Visual Basic
- C (Microsoft Visual C++, Borland C++)
- Cobol (Realia COBOL 4 mit GFU-Tools)
- Pascal (Turbo Pascal)
- Prolog (Prolog 86, Turbo Prolog)
dd) Autorensysteme, Lehr- und Lernsysteme:
- Self Education Facility (SEF/PC)
- Tübinger Dialogverfahren (Dialtue)
- Tübinger Subsumtionstrainer (TS)
- Strafrecht Allgemeiner Teil (SAT)
4. Juristische Datenbanken
a) Online-lnformationssysteme: Juris, LEXinform
Juristisches Informationssystem juris online
Innerhalb der Räumlichkeiten der Computer-Zentrums kann von jedem Computer aus auf die
Datenbanken von juris online zugegriffen werden. Keine Recherchezeiten in juris online:
Mo-Fr 9:00-12:00 und 13:30-16:00 Uhr. Aktuelle Meldungen zu Ausfällen und Wartung bei
juris online finden Sie u.a. auf dem juris-Server unter
http://www.juris.de/technik/technik.html
b) Offline-lnformationssysteme (CD-ROMs)
Die Nutzung der CD-ROMs ist über die Aufsicht des Juristischen Seminars (Neue Aula)
möglich.
5. Kommunikation
a) Fakultätsinternes Electronic Mail System
b) Weltweites Electronic Mail im Internet
6. Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das
Computer-Zentrum der Jurisitschen Fakultät
§ 1 Aufgaben
Das Computer-Zentrum der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
dient der Durchführung von Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Rechtsinformatik und
erbringt Dienstleistungen für die Juristische Fakultät. Es unterstützt im Rahmen seiner
Möglichkeiten die Institute und Lehrstühle der Juristischen Fakultät, deren Dekanat und die
Bibliothek des Juristischen Seminars in wissenschaftlichen und sonstigen dienstlichen
Angelegenheiten der Informationstechnologie. Beschaffung und Verwaltung elektronischer
Medien juristischen Inhalts sowie die Regelung ihres Gebrauchs werden mit dem Juristischen
Seminar abgestimmt.
§ 2 Mitgliedschaft und Leitung
(1) Mitglied des Computer-Zentrums kann jeder Lehrstuhlinhaber der Juristischen Fakultät
sein. Die Mitgliedschaft wird durch eine Beitrittserklärung begründet, die an die Leitung des
Computer-Zentrums bzw., solange eine solche noch nicht gewählt ist, an den Dekan zu
richten ist.
(2) Die Mitglieder des Computer-Zentrums wählen aus ihrem Kreis eine Leitung, die aus dem
Wissenschaftlichen Leiter und zwei weiteren Mitgliedern besteht. Der wissenschaftliche
Leiter soll in der Regel das Fach Rechtsinformatik vertreten oder diesem nahestehen. Die
Leitung erfolgt gemeinschaftlich.
§ 3 Nutzungsarten
Die Nutzung des Computer-Zentrums erfolgt in dessen Räumen oder im Betrieb von
Anlagen, deren Netzbetrieb durch das Computer-Zentrum aufrechterhalten wird. Eine
Ausleihe findet nicht statt.
§ 4 Nutzungsberechtigte
Zur Benutzung des Computer-Zentrums und seiner Anlagen, einschließlich der von ihm
unterstützen Netze, sind im Rahmen der Kapazität und vorbehaltlich der nachfolgenden
Bestimmungen alle Mitglieder der Universität (§ 6 Universitätsgesetz) sowie die nach § 54
Abs. 4 Universitätsgesetz angenommenen Doktoranden zuzulassen. Andere Personen mit
einem berechtigten Interesse an der Nutzung darf die Leitung im Einzelfall zulassen.
Unbeschadet bleibt die Möglichkeit, Dienste des Computer-Zentrums über
Kommunikationsnetze auch für externe Nutzer zu öffnen.
§ 5 Zulassung zur Nutzung
Die Zulassung erfolgt auf schriftlichen Antrag getrennt für die Nutzung der im
Computer-Zentrum zugänglichen Anlagen und für den Netzbetrieb. Der Benutzer bestätigt
bei der Zulassung, daß ihm die Beschränkungen der Nutzungsmöglichkeit nach § 6 Abs. 1
bekannt gemacht worden sind. Die Leitung kann die Zulassung zur Nutzung vom Nachweis
der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten abhängig machen. Mit der Zulassung erhält
der Benutzer einen individuellen Benutzernamen sowie ein Paßwort.
§ 6 Allgemeine Pflichten der Benutzer
(1) Die Einrichtungen des Computer-Zentrums dürfen nur für Zwecke von Forschung, Lehre
und Studium benützt werden. Einschränkungen der Nutzung, die die Leitung bekannt macht,
sind zu beachten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Nutzungsregelungen, die das
Computer-Zentrum gegenüber auswärtigen Anbietern von online-Diensten anerkennen muß.
(2) Die Anordnungen des Personals des Computer-Zentrums sind zu befolgen.
(3) Der Benutzer darf seinen Benutzernamen und sein Paßwort nicht an Dritte weitergeben.
(4) Der Benutzer hat hinsichtlich seiner auf den Anlagen des Computer- Zentrums
durchgeführten Arbeit die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
(5) Die Einrichtungen des Computer-Zentrums dürfen nicht für Zwecke benutzt werden, die
mit den Zielen der Universität oder den guten Sitten unvereinbar sind.
(6) Im Rahmen der Benutzung der Geräte und der zur Verfügung gestellten Programme
dürfen eigene Datenträger eingesetzt werden, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes
angeordnet wird.
§ 7 Beachtung des Urheberrechts
Die im Computer-Zentrum eingesetzte Software ist urheberrechtlich geschützt. Das gleiche
gilt für die zugänglichen Handbücher. Jede Vervielfältigung von Software oder Handbüchern,
gleich aus welchem Grund und gleich welcher Art, ist untersagt.
§ 8 Haftung des Benutzers
(1) Der Benutzer haftet für Schäden und Nachteile, die aus der Nichterfüllung seiner Pflichten
entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen, gegebenenfalls nach Maßgabe des
Rechtsverhältnisses, in dem er zu der Universität steht.
(2) Sofern eine Urheberrechtsverletzung durch den Benutzer eine eigene Haftung der
Universität nach dem Urheberrechtsgesetz begründet, wird der Benutzer die Universität
entsprechend Absatz 1 von der Haftung freistellen. Die eigene Haftung des Benutzers,
insbesondere die nach dem Urheberrechtsgesetz, bleibt unberührt.
§ 9 Ausschluß von der Benutzung
Verstößt ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der
Benutzungsordnung oder ist sonst wegen besonderer, im Verhalten des Benutzers liegender
Gründe dem Computer-Zentrum die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses nicht mehr
zumutbar, so kann die Leitung den Benutzer zeitweise oder dauernd von der weiteren
Benutzung ausschließen. Die aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen
des Benutzers werden durch den Ausschluß nicht berührt.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Verwaltungs- und Benutzungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den
Amtlichen Mitteilungen der Universität Tübingen in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige
Anordnung des Geschäftsführenden Direktors des Juristischen Seminars über die Benutzung
des Computer-Zentrums im Juristischen Seminar vom 10.12.1985 außer Kraft.
Gerblinger, 27.07.1997, Gerblinger@jura.uni-tuebingen.de(Gerblinger@jura.uni-tuebingen.de)